Kfo wolbeck jugendlicher mit apfel

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Fragen, die uns häufig gestellt werden und unsere Antworten dazu. Auch für eine persönliche Beratung sind wir jederzeit für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an.

Behandlung allgemein

Durch Kieferfehlstellungen, Zahnfehlstellungen und Fehlfunktionen der Weichgewebe (Zunge, Muskulatur etc.) können Atmen, Sprechen und Kauen beeinträchtigt werden. Außerdem wird eine gute Zahnpflege erschwert. Neben diesen funktionellen Aspekten sprechen auch ästhetische Aspekte für eine kieferorthopädische Behandlung, da Fehlstellungen die psychosoziale Entwicklung und das Wohlbefinden der betreffenden Person belasten können.

Normalerweise beginnt eine kieferorthopädische Behandlung mit Beginn der zweiten Wechselgebissphase – d.h. im zehnten oder elften Lebensjahr. Die seitlichen Milchzähne fallen zu diesem Zeitpunkt aus und die bleibenden Zähne erscheinen. In Ausnahmefällen kann aber auch ein früherer Behandlungsbeginn notwendig sein. Dazu haben wir Ihnen ausführliche Informationen auf der Seite Frühbehandlung zusammengestellt.

Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich in jedem Alter möglich. Die Art der Therapie ist allerdings vom Alter abhängig. Während bei Kindern noch das Wachstum genutzt werden kann, sind bei Erwachsenen andere Therapieformen sinnvoller. Besonders wichtig für viele Erwachsene ist eine weitgehend unsichtbare Behandlung, die fester Bestandteil der Kieferorthopädie ist. In unserem Bereich für Erwachsene können Sie sich ausführlich über das Thema informieren.

Damit die Zähne wie Schlüssel und Schloss ineinander passen, gibt es unterschiedliche Arten fester Zahnspangen.

Zahnspangen

Herausnehmbare Zahnspangen werden oft verwendet, um Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen im Wachstum zu korrigieren. Man kann sie mit einem Trainingsgerät vergleichen, das den Kiefer und die umliegende Muskulatur trainiert. Sie dienen der Nachentwicklung des Kiefers, z. B. bei einem zurückliegenden Unterkiefer oder der Stärkung bzw. Umorientierung von Weichgewebe wie der Zunge. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Herausnehmbare Zahnspangen.

Mit festen Zahnspangen werden dagegen Zahnfehlstellungen korrigiert: Die Zähne lassen sich mit festen Zahnspangen kontrolliert bewegen. Sie werden so eingestellt, dass sie später wie Schlüssel und Schloss ineinander passen und für ein strahlendes Lächeln sorgen. Wir haben auf der Seite Feste Zahnspangen weitere Informationen zusammengestellt.

Ja, es gibt unterschiedliche feste und herausnehmbare Zahnspangen, mit denen eine weitgehend unsichtbare Behandlung möglich ist. Genutzt wird diese Behandlungsform vor allem von Erwachsenen, die aus beruflichen oder sozialen Gründen eine Zahnspange nicht zeigen möchten. Mehr zum Thema finden Sie hier: Unsichtbare Zahnspangen.

In unserer Praxis bieten wir Ihnen zwei Arten unsichtbarer Zahnspangen an: die herausnehmbaren durchsichtigen Schienen und innenliegende Bracket-Systeme.

Bei leichteren Fällen bieten sich die sogenannten Aligner an. Darunter versteht man durchsichtige Kunststoffschienen, die auf die Zähne aufgesetzt werden und erst ab einer Entfernung von etwa 30 Zentimetern erkennbar sind. Mit dem innenliegenden Bracket-System werden die Zähne – wie bei einer außenliegenden festen Zahnspange – kontrolliert bewegt. Dieses System ist zwar in der Herstellung und Therapie sehr aufwendig, ermöglicht aber eine komplett unsichtbare Behandlung. Zusätzliche Informationen finden Sie unter Unsichtbare Zahnspangen.

Diese Frage hören wir häufig von Menschen, die ein Blasinstrument spielen. Die Frage ist nicht abschließend zu beantworten, da sie sehr individuell vom Patienten und vom zu spielenden Musikinstrument abhängig ist. Häufig können wir sie aber beruhigen: Es kommt meist nur in den ersten zwei bis vier Wochen zu leichten Irritationen durch die Zahnspange. Danach spüren die meisten Patienten keine Beeinträchtigung mehr beim Spielen ihres Musikinstruments. Überzeugt hat uns vor dem letzten Weihnachtsfest eine Patientin: Beim ersten Kontrolltermin hat sie uns zur Freude der ganzen Praxis auf ihrem Instrument einige Weihnachtslieder vorgespielt.

Versicherung & Kosten

KIG steht für „kieferorthopädische Indikationsgruppen". Dabei handelt es sich um das System der gesetzlichen Krankenversicherungen um eine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit zu beurteilen. Es besteht aus einer Tabelle mit fünf Behandlungsgraden. Nur bei den schwereren Graden drei, vier und fünf erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind dann z. B. solche Befunde, die das Atmen, das Sprechen oder das Kauen beeinträchtigen. Ästhetische Korrekturen sind im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Auch ein Lückengebiss ist in diesem System z. B. nicht behandlungsnotwendig.

Das KIG-System ist eine einfache Tabelle. Sie auf die Vielfalt und Individualität aller Patienten anzuwenden ist schwierig. Denn in der individuellen Situation können Unterschiede bei der Behandlungsnotwendigkeit aus medizinischer Sicht und aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen bestehen. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich.

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen vom individuellen medizinischen Befund und der daraus resultierenden Therapie ab. Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen den größten Teil der Behandlungskosten (Grundversorgung), sofern bestimmte Kriterien der KIG-Einstufung erfüllt sind. In bestimmten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei sehr schweren Kieferfehlstellungen, erfolgt auch bei Erwachsenen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Kieferfehlstellungen sind allerdings so schwer, dass zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung eine stationäre Operation erfolgen muss.

Eine kieferorthopädische Behandlung kostet meist mehrere Tausend Euro. Eine erste Beratung und Untersuchung wird aber von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Ein Überweisungsschein ist dazu nicht notwendig.

Bei gesetzlich krankenversicherten Kindern müssen Eltern einen Eigenanteil tragen, den sie am Ende einer erfolgreichen Behandlung von der Krankenversicherung vollständig zurückerstattet bekommen. Für das erste Kind beträgt dieser Anteil 20 Prozent, für das zweite Kind 10 Prozent. Sinn dieser Maßnahme ist es, ein Kostenbewusstsein beim Patienten zu schaffen und ihn zur guten Mitarbeit zu motivieren: Das bedeutet regelmäßig zu den Kontrollen zu erscheinen, angemessen mit dem Behandlungsgerät umzugehen und die Zähne gut zu pflegen.

Nach Maßgabe der gesetzlichen Krankenversicherung – SGB V §12 – muss eine kieferorthopädische Behandlung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein. Der Leistungsumfang darf dieses Maß nicht überschreiten. Das kann jedoch im Gegensatz zu einer Behandlung auf aktuellem medizinischem und wissenschaftlichem Kenntnisstand stehen. Wünschen Sie Leistungen, die über dieses Maß hinausgehen und die Behandlung angenehmer, schonender und schneller machen, bieten wir Ihnen diese Leistungen an. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema.

Prinzipiell ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll. Der Teufel liegt jedoch manchmal im Detail, da häufig komplexe Ausschlusskriterien definiert werden. Oft kommt es vor, dass eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht, aber der junge Patient ganz knapp die Kriterien des KIG-Systems nicht erfüllt. Damit erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. In diesem Falle könnten die Kosten durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden. Aktuelle Testzeitschriften bieten Ihnen eine relativ neutrale und objektive Vergleichsmöglichkeit geeigneter Versicherungen.

Auf diese Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. In der Kieferorthopädie hat sich der Leistungsumfang der Beihilfestelle immer weiter dem der gesetzlichen Krankenversicherung angenähert – es sind nur noch geringe Unterschiede vorhanden. Zahnärzte berechnen ihre Leistungen nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte.) Dies umfasst den Begriff berechnungsfähig. Beamte z. B. sind zu einem bestimmten Prozentsatz z. B. 80% über eine private Krankenversicherung versichert, die übrigen 20% übernimmt die sogenannte Beihilfestelle.

Beihilfestellen haben aber eigene Kataloge und Richtlinien, nach denen sie den Versicherten Leistungen erstatten. Früher stellte dies einen sehr guten Schutz dar. Mittlerweile übernehmen Beihilfestellen in einigen Fällen weniger als die gesetzliche Krankenversicherung und weigern sich einfach bestimmte Leistungen zu übernehmen, die jede private Krankenversicherung teilweise auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Beihilfeversicherte können mittlerweile ein leidiges Lied davon singen.

Über die Zusammenhänge händigen wir Ihnen bei einer Beratung ein detailliertes Informationsblatt aus.

Daumenlutschen

Daumenlutschen gehört zu den schädlichen Angewohnheiten. Es kann erst zu einer Zahnfehlstellung und im weiteren Verlauf zu einer Kieferfehlstellung führen. Die Zähne und später der Kiefer passen sich dem Daumen an und es entsteht z. B. ein offener Biss, bei dem die Zähne nicht mehr aufeinander kommen oder sehr weit vorstehen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zu Schädlichen Angewohnheiten.

Bei Kleinkindern entspricht das Daumenlutschen dem Saugreflex und hat eine angenehm beruhigende Wirkung. Sollten Kinder jedoch über das dritte bis vierte Lebensjahr hinaus am Daumen oder einem anderen Finger lutschen, kann dies negative Folgen haben. Gewöhnt sich das Kind das Daumenlutschen rechtzeitig ab, besteht eine Chance zur Selbstausheilung. Bleibt die Gewohnheit jedoch zu lange bestehen, kommt es zu einer Kieferfehlstellung, die in der Regel nicht mehr selbst ausheilt. Eine kieferorthopädische Behandlung wird nötig. Mehr zu diesem Thema und wie Sie Ihrem Kind das Daumenlutschen abgewöhnen können, finden Sie auf unserer Seite Schädliche Angewohnheiten.

Daumenlutschen ist eine unbewusste schädliche Angewohnheit. Um Ihrem Kind das Daumenlutschen dauerhaft abzugewöhnen, sollten Sie für das Problem ein Bewusstsein bei Ihrem Kind schaffen. Durch eine positive Verstärkung, z. B. über eine Belohnung können Sie mehr erreichen, als durch negative Verstärkung oder häufige Ermahnungen. Verwenden Sie unterschiedliche Hilfsmittel, wie einen Lutschkalender oder Bücher und Hörspiele. Unterstützend kann in unserer Praxis eine individuelle Mundvorhofplatte angefertigt werden, die Ihrem Kind als Ersatzschnuller dient und darüber hinaus das Abgewöhnen des Daumenlutschens vereinfacht. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Schädliche Angewohnheiten.